NLG

Die Abkürzung NLG steht für Nervenleitgeschwindigkeit. Die Untersuchung wird dann vorgenommen, wenn der Verdacht auf eine Schädigung eines einzelnen Nerven (z.B. beim Karpaltunnel Syndrom) oder der V.a. eine Schädigung mehrerer Nerven (z.B. einer Polyneuropathie) besteht. Neben der Nervenleitgeschwindigkeit werden noch eine ganze Reihe anderer Werte erfasst. In der Untersuchung wird die Funktion der Nerven überprüft. Es wird getestet, ob die Nerven normal leiten oder ob die Nervenleitung blockiert oder verlangsamt ist.

Durch die Untersuchung werden wichtige Informationen darüber gewonnen, welche Nerven betroffen sind und welcher Art die Schädigung ist. Hierüber können Rückschlüsse über die auslösende Ursache getroffen werden, die in die Therapieplanung einfließen.

Ergänzend sind oft weitere elektrophysiologische Untersuchungen nötig, immer wichtiger ist auch der hochauflösende Ultraschall der Nerven.

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Elektromyographie