EXTRA-LEISTUNGEN (IGEL)
Die Regelversorgung und somit die von den Krankenkassen erstattungsfähigen Leistungen und der aktuelle klinische und wissenschaftliche Fortschritt unterscheiden sich zum Teil deutlich.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen diagnostische Möglichkeiten an, die teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, als sogenannte IGEL-Leistungen. Dies betrifft insbesondere einige Felder der Ultraschalldiagnostik, wie z.B. die hochauflösende Nervensonographie.
Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Kosten. Die Kostenberechnung für die IGEL-Leistungen erfolgt nach Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages auf gesetzlicher Grundlage (GOÄ) und wird dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.
Sollten wir bei Ihnen eine solche Untersuchung für medizinisch sinnvoll halten, werden wir Sie hierauf ansprechen und beraten.